SWIFT The global provider of secure financial
messaging services

Wichtige Maßnahmen als Ergebnis der Aufsichtsratssitzung vom März 2007

SWIFT will Rechtssicherheit schaffen beim Bemühen um "Safe-Harbor"-Status, verstärkte Transparenz bei Verträgen und weltweite Infrastruktur-Alternativen

Veröffentlicht am 29. März 2007
Bei seiner Sitzung am 15. März 2007 fasste der SWIFT-Aufsichtsrat Beschlüsse im Zusammenhang mit den zwingenden Beschlagnahmeanord-nungen des US-Finanzministeriums im Zusammenhang mit laufenden Terrorermittlungen, denen SWIFT unterworfen ist. Die beschlossenen Maßnahmen des Aufsichtsrats unterstreichen den Bedarf an Rechtssicherheit für SWIFT und seine Mitgliedsbanken bei der Umsetzung von drei entscheidenden Initiativen: Dem Erreichen des "Safe-Harbor"-Status für die Geschäftsaktivitäten von SWIFT in den USA, der Erhöhung der Transparenz bei Kundenverträgen und der Entwicklung von Systemalternativen für die globale Kommunikationsinfrastruktur von SWIFT.

Rechtssicherheit

Der Aufsichtsrat von SWIFT betonte den dringenden Bedarf an einer Lösung, die Rechtssicherheit sowohl für SWIFT als auch die gesamte Finanzindustrie bei der Befolgung von zwingenden Beschlagnahmeanordnungen des US-Finanzministeriums schafft. Im vergangenen Jahr forderten EU-Spitzenbeamte einen Dialog zwischen der EU und den USA, um hierzu eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Diese Gespräche sind nun auf dem Weg. Obwohl SWIFT nicht zu den Teilnehmern dieser Gespräche gehört, haben wir bei allen Anfragen von Beamten der EU-Mitgliedsstaaten, des Europarats und der Europäischen Kommission in vollem Umfang kooperiert.

Der Aufsichtsrat beauftragte die Geschäftsführung von SWIFT darüber hinaus mit folgenden Maßnahmen:

Erreichen des "Safe-Harbor"-Status

SWIFT wird seine Aktivitäten zur Einhaltung der "Safe-Harbor"-Regeln der Europäischen Datenschutzgesetze fortsetzen. "Safe Harbor" ist ein Regelwerk, das im Jahr 2000 von der EU und den USA ausgehandelt wurde, um europäischen Unternehmen mit Geschäftsaktivitäten in den USA die Einhaltung der EU-Datenschutzgesetze zu ermöglichen. Mit der Bindung an dieses Regelwerk stellt SWIFT sicher, dass die in den USA gespeicherten Kundendaten durch ähnliche Datenschutzgrundsätze geschützt sind wie in Europa. SWIFT wurde bereits von den US-Behörden darüber informiert, dass es die Anspruchskriterien von "Safe Harbor" erfüllt. Wichtige Arbeiten technischer und rechtlicher Art müssen jedoch noch geleistet werden, damit dieses Vorhaben wie vorgesehen im dritten Quartal 2007 abgeschlossen werden kann.

Erhöhte Vertragstransparenz

SWIFT hat eine Datenschutz-Arbeitsgruppe (Data Privacy Working Group - DPWG) bestehend aus elf Datenschutz- und Compliance-Experten europäischer und außereuropäischer Banken eingesetzt. Diese Gruppe wird vertragliche Lösungen vorschlagen, um - wo erforderlich - die Compliance und Transparenz für die Übermittlung von Finanznachrichten weiter zu erhöhen, auch für die Kunden seiner Mitgliedsinstitute. Die Gruppe wird außerdem die Einführung der "Safe-Harbor"-Grundsätze durch SWIFT überprüfen, soweit sich diese auf die Finanzindustrie auswirken. Der umfangreiche Arbeitsplan der Gruppe soll bis Mitte Juni 2007 in einen Bericht an den Aufsichtsrat münden.

Entwicklung globaler Infrastruktur-Alternativen

SWIFT will mit der Entwicklung von Geschäftsmodellen zur Verbesserung der gegenwärtigen globalen Kommunikationsinfrastruktur von SWIFT vorangehen, die
 a) aufkommenden Bedenken aufgrund von Datenschutzgesetzen begegnen,
 b) die Ausfallsicherheit von SWIFT weiter stärken,
 c) verbesserte Möglichkeiten für geschäftliche Aktivitäten eröffnen.
Die Geschäftsführung von SWIFT wurde gebeten, die Auswirkungen dieser Vorgaben zu bewerten und denkbare Strategien zu ihrer Erfüllung zu entwickeln. Dies schließt die Überprüfung von Auswirkungen dieser verschiedenen Möglichkeiten auf die Kosten- und Dienstleistungsstruktur von SWIFT und seinen Kunden ein. SWIFT hat vorbereitende Untersuchungen hierzu bereits abgeschlossen und wird dem Aufsichtsrat Optionen für eine formelle Entscheidung vorschlagen. Ein erster Bericht mit Einzelheiten zu den verschiedenen Möglichkeiten soll dem Aufsichtsrat im Juni 2007 vorgelegt werden. Eine abschließende Entscheidung wird bei der Aufsichtsratssitzung im September 2007 erwartet.

SWIFT arbeitet auch weiterhin mit seinen Mitgliedern und den nationalen Mitgliedsgruppen daran, Datenschutzbedenken zu begegnen. SWIFT schätzt das Vertrauen sehr, das unsere Mitglieder seit mehr als 30 Jahren in uns setzen. Wir werden weiter energisch alles tun, um dieses Vertrauen zu schützen und zu bewahren.

Vorhergehende Stellungnahmen und Berichte über die Compliance-Richtlinien