SWIFT hat Transparenz-Verbesserungen abgeschlossen und die Zulassung für Safe Harbor erhalten
Die neuen Richtlinien finden Sie auf dieser Website
Veröffentlicht am 20. Juli 2007
SWIFT hat die Transparenz seiner vertraglichen Unterlagen in Bezug auf die Datenverarbeitung von Finanznachrichten im Zusammenhang mit Datenschutzerfordernissen verbessert.
Swift hat außerdem die Zulassung für das Safe-Harbor-Programm des Handelsministeriums der USA erhalten.
Das bedeutet, dass SWIFT nun zwei der drei vom Vorstand angekündigten Initiativen abgeschlossen hat, mit denen Rechtssicherheit für SWIFT und seine Mitgliedinstitute im Zusammenhang mit zwingenden Beschlagnahmeanordnungen des US-Finanzministeriums im Zuge seiner fortlaufenden Ermittlungen zur Terrorfinanzierung geschaffen werden soll.
Die dritte Initiative, die Neuordnung der Systemarchitektur, steht Ende September zur Genehmigung durch den Aufsichtsrat an. Mit der neuen Architektur wird es möglich sein, innereuropäische Finanznachrichten ausschließlich in Europa zu speichern.
Mehr Transparenz
Die heute veröffentlichten neuen Richtlinien verbessern die Transparenz der vertraglichen Unterlagen von SWIFT. Sie sind sowohl für die Kundeninstitute von SWIFT als auch für die Bankkunden von Bedeutung. SWIFT hat die Richtlinien in Absprache mit der Datenschutz-Arbeitsgruppe (Data Protection Working Group - DPWG) entwickelt, die zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr eingesetzt worden war. Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus Datenschutz- und Compliance-Experten europäischer und außereuropäischer Banken. Die neuen Richtlinien umfassen:
- SWIFT-Richtlinie für die Datenabfrage: Legt die Regelungen von SWIFT für Abfrage, Nutzung und Offenlegung von Nachrichten- und Nachrichtenverkehrsdaten fest. Die Richtlinien bestanden schon zuvor und sehen nunmehr zusätzliche Transparenzbestimmungen vor.
- SWIFT-Richtlinie für Personendatenschutz: Legt die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von SWIFT und seinen Kunden im Hinblick auf die Verarbeitung von Personendaten fest. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten waren zuvor in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von SWIFT und in anderen Vertragsunterlagen geregelt. Sie sind jetzt in einer einzelnen, separaten Richtlinie zusammengefasst.
- SWIFT-Richtlinie für Safe Harbor: Sorgt für einen angemessenen Schutz der in der US-Datenzentrale gespiegelten SWIFT-Daten. Diese Richtlinie deckt speziell persönliche Daten in Nachrichten ab, die sich auf Personen mit Wohnsitz in den Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraums (European Economic Area EEA) beziehen oder die von SWIFT-Kunden mit Sitz in einem EEA-Mitgliedsland versandt werden. Die Präsenz von SWIFT in der Safe-Harbor-Liste kann auf der Website des US-Handelsministeriums nachgeprüft werden.
Zusätzlich liegt eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen (
Frequently Asked Questions) vor, die von SWIFT-Kunden im Hinblick auf Datenschutz-Angelegenheiten gestellt wurden.
Aufnahme in Safe Harbor
SWIFT hat seine Safe-Harbor-Richtlinie ebenfalls in Absprache mit der Datenschutz-Arbeitsgruppe fertig gestellt. Die Zulassung für das Safe-Harbor-Programm des US-Handelsministeriums hat SWIFT erhalten.
Safe Harbor ist ein Regelwerk aus Datenschutzrichtlinien, die auf den europäischen Datenschutzgesetzen basieren. Mit der Bindung an dieses Regelwerk stellt SWIFT sicher, dass die im US-Datenzentrum von SWIFT gespeicherten Kundendaten durch ähnliche Datenschutzgrundsätze geschützt sind wie in Europa.
Wie früher berichtet, hat die
Europäische Union am 28. Juni 2007 den Erhalt von Garantien des Finanzministeriums der USA verkündet, dass die von SWIFT eingeholten Daten unter Beachtung der Datenschutzgrundsätze der EU verarbeitet werden. Diese Garantien und der darauf bezogene Schriftverkehr wurden heute im
Offiziellen Journal der Europäischen Union veröffentlicht.
Rechtssicherheit
Diese abgestimmten Maßnahmen stärken die Rechtssicherheit für SWIFT und die internationale Finanzwelt. Sie sichern weiterhin die Einhaltung der entsprechenden Auflagen nach dem europäischen Datenschutzgesetz.
Weiterführende Links